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   RG, 17.11.1925 - I 495/25   

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https://dejure.org/1925,584
RG, 17.11.1925 - I 495/25 (https://dejure.org/1925,584)
RG, Entscheidung vom 17.11.1925 - I 495/25 (https://dejure.org/1925,584)
RG, Entscheidung vom 17. November 1925 - I 495/25 (https://dejure.org/1925,584)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Bedarf es in der Hauptverhandlung vor dem Berufungsgerichte des Hinweises auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes im Sinne des § 265 Abs. 1 StPO., wenn er bereits in der Hauptverhandlung vor dem Schöffengerichte erfolgt ist? 2. Ist Fortsetzungszusammenhang ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 59, 423
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 07.10.1954 - 3 StR 613/53

    Berechtigung eines Polizeiwachtmeisters zur Anwendung unmittelbaren Zwangs zwecks

    Abgesehen davon erübrigt sich im vorliegenden Falle eine nochmalige Belehrung des Beschwerdeführers über die Möglichkeit seiner Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in der neuen Hauptverhandlung deshalb, weil er durch das angefochtene Urteil auf diese Möglichkeit eingehend hingewiesen worden ist (RGSt 57, 10; 59, 423; BGH 4 StR 305/51 vom 20. Juli 1951 in LM Nr. 3 zu § 265 StPO).
  • BGH, 10.11.1970 - 1 StR 366/70

    Strafbarkeit wegen versuchten schweren Diebstahls sowie wegen schweren Diebstahls

    Eine Änderung des Tatbestandes, die die Hinweispflicht begründet, liegt regelmäßig nicht vor, wenn das Gericht vom qualifizierten auf den Grundtatbestand zurückgreift und damit lediglich erschwerende Umstände entfallen (RGSt 53, 100; 56, 333, 334; 59, 423, 424).
  • BGH, 08.05.1952 - 4 StR 1038/51

    Rechtsmittel

    Dieser Gesichtspunkt würde - für sich betrachtet - rechtlich zu beanstanden sein, da die Erwägungen, die für die Aufstellung des gesetzlichen Strafrahmens massgebend waren, vom Strafrichter nicht im Einzelfall zu Ungunsten des Angeklagten bewertet werden dürfen (RGSt 59, 423, 426).
  • BGH, 29.04.1955 - 2 StR 488/54

    Rechtsmittel

    Dies ist unzulässig (RGSt 59, 423 [426]; BGH in MDR 51, 276).
  • BGH, 29.04.1952 - 1 StR 506/51
    Der Wegfall dieser straferhöhenden Umstände allein macht noch keinen Hinweis auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunkts nötig; denn dadurch ändert sich die Richtung nicht, in der sich der Angeklagte verteidigen muss (vgl. RGSt 53, 100; 59, 423).
  • BGH, 04.09.1958 - 1 StR 325/58

    Rechtsmittel

    Denn dieses Wissen gehört zum Vorsatz und zur Schuld des Angeklagten, also zum gesetzlichen Tatbestand der versuchten Erpressung (RGSt 59, 423, 426).
  • BGH, 06.02.1953 - 2 StR 805/52

    Rechtsmittel

    Es darf daher nicht noch erschwerend berücksichtigt werden (RGSt 59, 423, 426).
  • BGH, 21.03.1952 - 2 StR 24/52

    Rechtsmittel

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